Mindestwärmeschutz

Der Mindestwärmeschutz wird in Deutschland anhand der Energie-Einspar-Verordnung (ENEV) festgesetzt. Er legt fest, wie hoch der Energiebedarf je Wohnfläche maximal sein darf. Typische Werte sind 70 kWh/m² bei einem KfW70-Haus.

Für Einzelbauteile (Wand, Fenster, Dach...) wird der Mindestwärmeschutz in der DIN 4108 Teil 2 festgelegt. Dort ist der Mindestwärmedurchlasswiderstand für Dächer und Decken mit R ≥ 1,20 m²K/W angegeben.

  • Der Mindestwärmedurchlasswiderstand stellt sicher, dass an der inneren Bauteiloberfläche kein Kondensat (Tauwasser) auftritt.
  • Der Mindestwärmeschutz gewährleistet ein Mindestmaß an Energieeffizienz.
  • Der Mindestwärmedurchlassswiderstand kann in MF Bauphysik für beliebige Bauteile berechnet werden.

    Die Programme MF Steildach und MF Flachdach beinhalten typische Dachkonstruktionen. Für diese wird der U-Wert berechnet. Der Kehrwert des U-Wert entspricht dem Wärmedurchlasswiderstand und ist für homogene Bauteile gleich dem Mindestwärmedurchlasswiderstand.