Vom Bundesbauministerium erlassene Verordnung, welche Gesetzeskraft entfaltet und durch Länderrecht präzisiert wird. Die EnEV enthält Mindestanforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden und, insbesondere im Sanierungsfall, Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Bauteilen.
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