steht für "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen". Die VOB ist in drei Bereiche gegliedert. In der VOB Teil A (VOB/A) wird festgelegt, wie die Vergabe, meist öffentlicher, Bauvorhaben erfolgen muss. Die VOB Teil B (VOB/B) regelt den Bauablauf und Teil C (VOB/C) beinhaltet die technischen Vertragsbedingungen (Normen, Fachregeln...).