Umlage 2 / Mutterschaft

Geht eine Arbeitnehmerin in Schwangerschaftsurlaub, übernimmt die Krankenkasse hierfür die Kosten. Daher muss ein Teil des Gehalts als Umlage 2 vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt werden. Dieser Beitrag muss für alle Arbeitnehmer geleistet werden.

Auf die Abkürzung "U2" stoßen Sie bei der Eingabe einer neuen Krankenkasse im Programm MF Lohnmeldung. Außerdem muss diese Information bei der Anlage der Arbeitnehmer dort hinterlegt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beispielsweise auf Wikipedia: Umlage 2