Der Rahmentarifvertrag für Dachdecker wird zwischen dem Arbeitgeberverband (ZDH Zentralverband des deutschen Handwerks) und den Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaften) ausgehandelt. Er kann regionen- und branchenspezifisch erweitert werden (Branchentarifvertrag). Dieser ist für alle Innungsmitgliedsbetriebe rechtlich verbindlich.