Ist-Versteuerung

Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuererklärung nur mit tatsächlich bezahlten Eingangs- und Ausgangsrechnungen erstellt.

Sie ist nur für Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500.000€ anwendbar. Wurde ein Unternehmen vom Finanzamt nicht explizit zum Soll-Versteuerer ernannt, ist eine Ist-Versteuerung weiterhin möglich.

Vorteil der Ist-Versteuerung: Es muss nur die Umsatzsteuer dem Finanzamt zurückerstattet werden, die vom Kunden auch wirklich gezahlt wurde.

Nachteil der Ist-Versteuerung: Die eingenommene Umsatzsteuer kann nur um die Umsatzsteuer reduziert werden, die in den tatsächlich bezahlten Eingangsrechnungen enthalten ist.

Im MF Belegmanager können die Umsatzsteuermeldungen explizit für Zahlungseingänge erstellt werden, was der Ist-Versteuerung entspricht. Soll-Versteuerer müssen stattdessen die Umsatzsteuermeldungen für Dokumente erstellen (Menü "Auswertung").

Damit MF Dach Abschläge und Zwischenrechnungen anhand der tatsächlichen Zahlungseingänge verrechnet, kann im Menü "Ansicht" > "Summen" der Eintrag "Zahlungsübersicht" aktiviert werden.
Alternativ dazu können die Abschläge und Zwischenrechnungen per Doppelklick bearbeitet werden. Hierbei ändern Ist-Versteuerer den Nennbetrag auf den tatsächlichen Zahlungseingang.

Bezüglich der zu Ihrem Unternehmen passenden Mehrwertsteuerausweisung bei der Verrechnung von Abschlägen und Zwischenrechnungen empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater.