Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Hierzu wird zwischen dem Arbeitgeber und einer Versicherungsgesellschaft typischerweise eine Lebensversicherung abgeschlossen, deren Leistungsempfänger der Arbeitnehmer ist. Die Versicherungsbeiträge sind bis zu einem Maximalbetrag steuerfrei, jedoch fällt die Steuerlast bei Auszahlung im Rentenalter mit dem dann gültigen, persönlichen Steuersatz an.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Mitarbeiter über die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorgung in Form einer Direktversicherung aufzuklären. Die Aufklärung muss dokumentiert und das Protokoll zu den Personalakten gelegt werden.
In den Stammdaten von MF Zeit und MF Lohnmeldung kann die Direktversicherung bei den Mitarbeitern und Angestellten nicht hinterlegt werden, da MF Lohnmeldung keine Lohnabrechnung inkl. Sozialmeldung etc. enthält.